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Firma X liefert Waren nach Indien im Wert von € 10.000 Ausfuhrbescheinigung über die Warenlieferung i. H. von € 10.000 liegt vor. Der Kunde zahlt allerdings statt der in der Rechnung ausgewiesenen € 10.000 ein Betrag in Höhe von € 12.000 aufgrund einer vereinbarten Preisänderung. Frage: Lediglich über den Betrag von T€ 10 liegt eine Ausfuhrbescheinigung vor. Ist trotzdem der gezahlte Betrag in Höhe von T€ 12 als steuerfrei zu behandeln, da §§ 4 und 6 UStG auf die Ausfuhr abstellen?
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