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Unserem Mandanten sind Anwalts- und Gerichtskosten entstanden, weil dessen Kunde unerlaubte Werbemaßnahmen durchgeführt hat. Da unsere Mandantin nichts davon wusste, berechnet Sie die ihr dadurch entstandenen Kosten einschließlich Zinsen weiter. Der Kunde sieht in dieser Weiterberechnungen einen durchlaufenden Posten und weigert sich die von unserer Mandantin in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zu bezahlen. Wir haben diesen Vorgang nicht als durchlaufenden Posten beurteilt. Bitte teilen Sie uns Ihre Sichtweise mit.
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