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Ein Zahnarzt in Deutschland bezieht von einen Zahnlabor in Ungarn Leistungen (Porzellankronen etc.). Der Zahnarzt erzielt in seiner Zahnarztpraxis keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen oder im Zweifel nur geringfügig und unterliegt dann der Kleinunternehmerregelung. Was ist umsatzsteuerlich bezüglich des Bezugs der Leistungen aus Ungarn zu beachten?
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