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Ein nicht gemeinnütziger Verein (e.V. ca. 300 Mitglieder) finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge (ca. 25.000 EUR /Jahr), Sponsorengelder (ca. 6.000 € /Jahr) und durch Unkostenbeiträge welche auf ca. 5 Veranstaltungen im Jahr erhoben werden (ca. 11.000 € /Jahr). Die Unkostenbeiträge sind nie kostendeckend für die jeweilige Veranstaltung, welche somit durch die Mitgliedsbeiträge und von Sponsoren mit finanziert wird. Bei den restlichen 15 Veranstaltungen im Jahr (v.a. Jahreshauptversammlung) ist die Teilnahme für die Mitlgieder kostenlos. Das Jahresergebnis der Vereins schwankt zwischen - 3.000€ und + 3.000€ pro Jahr. (Jahreskosten zwischen 39.000 € und 45.000 €) Die Veranstaltungen sind: Betriebsbesichtigungen, Podiumsdiskussionen zu lokalen Themen, Fachvorträge, Sommerfest, Weihnachtsfeier (gesellschaftliche Veranstaltungen unter der Rubrik Netzwerken) Der Verein möchte zur USt optieren. damit wären - ggfs. die Mitlgiedsbeiträge USt frei (siehe weitere Anfrage) - Auf die Unkostenbeiträge muss in zukunft USt berechnet werden (was ist hierbei die BMG? die höheren Kosten oder der niedrige Unkostenbeitrag?) - Die Sponsoren Einnahmen sind USt pflichtig richtig? Hat der Verein somit auf seine gesamten Kosten einen Vorsteuerabzug? (sofern in den Rechnungen eine USt ausgewiesen wurde) oder muss der VSt Abzug wegen der steuerfreien Mitgliedsbeiträge aufgeteilt werden.
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