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- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
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- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
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- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
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- Verkauf von GmbH-Anteilen
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- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
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- Anwalts- und Gerichtskosten als durchlaufende Posten
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- Beendigung der USt-Organschaft wg. Wegfall der organisatorischen Eingliederung
- Bonus Gutschrift
- Differenzbesteuerung
- Differenzbesteuerung
- Differenzbesteuerung, Rechnungsberichtigung
- Dokumentation Eigenverbrauch
- Entnahme Seeling-Grundstück
- ermäßigter Steuersatz für Nahrungsergänzungsmittel
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- Jahresboniabrechnung
- Kauf von Gutscheinen
- Kurbeitrag / Fremdenverkehrsabgabe
- Leistung ohne Gegenleistung
- Leistungsaustausch
- Lieferung an ein Drittlandsunternehmen
- Mahnkosten und Zinsen
- mini one stop shop
- Nutzung Fahrzeug durch Gesellschafter
- Organschaft
- Partyservice
- Pflichtangabe auf der Rechnung
- Preisnachlass von Vermittlern an Endkunden
- Private Kfz-Nutzung Personengesellschafter = teilunternehmerische Nutzung
- Rabatte/Boni an Einkaufsgemeinschaften und Weitergabe von dort an deren Mitgliedern und weitere Weitergabe der (Mitgliedschafts-)Mutter an ihre Tochterunternehmen
- Rechnungsstellung/Vorsteuerabzug
- Reiseleistungen - Vermittlung
- Reiseleistungen eines Vereins
- Resieleistungen § 25 UStG
- Schuldner
- Segelyacht Kroation
- Sporthallennutzung
- Steuerfreiheit Ausfuhrlieferung
- Umsatz bei Tupperware-Beraterin
- Umsatzbesteuerung von Sponsoring
- Umsatzsteuer
- Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge
- Umsatzsteuer bei einem nicht gemeinnützigen Verein
- Umsatzsteuerliche Organschaft
- Unberechtigter Steuerausweis gemäß § 14 c UStG
- USt-Fälle bei ausländischer Muttergesellschaft
- Verauslagte Kosten
- Weiterberechnung Reisekosten
- Wettbewerbsverbot
- Wiederverkäufer § 25 USTG
- Zahnlabor in Ungarn
- Zoll - Einfuhrumsatzsteuer
- § 11 - Einzugsermächtigung 2015
Ein nicht gemeinnütziger Verein (e.V. ca. 300 Mitglieder) finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge (ca. 25.000 EUR /Jahr), Sponsorengelder (ca. 6.000 € /Jahr) und durch Unkostenbeiträge welche auf ca. 5 Veranstaltungen im Jahr erhoben werden (ca. 11.000 € /Jahr). Die Unkostenbeiträge sind nie kostendeckend für die jeweilige Veranstaltung, welche somit durch die Mitgliedsbeiträge und von Sponsoren mit finanziert wird. Bei den restlichen 15 Veranstaltungen im Jahr (v.a. Jahreshauptversammlung) ist die Teilnahme für die Mitlgieder kostenlos. Das Jahresergebnis der Vereins schwankt zwischen - 3.000€ und + 3.000€ pro Jahr. (Jahreskosten zwischen 39.000 € und 45.000 €) Die Veranstaltungen sind: Betriebsbesichtigungen, Podiumsdiskussionen zu lokalen Themen, Fachvorträge, Sommerfest, Weihnachtsfeier (gesellschaftliche Veranstaltungen unter der Rubrik Netzwerken) Der Verein möchte zur USt optieren. damit wären - ggfs. die Mitlgiedsbeiträge USt frei (siehe weitere Anfrage) - Auf die Unkostenbeiträge muss in zukunft USt berechnet werden (was ist hierbei die BMG? die höheren Kosten oder der niedrige Unkostenbeitrag?) - Die Sponsoren Einnahmen sind USt pflichtig richtig? Hat der Verein somit auf seine gesamten Kosten einen Vorsteuerabzug? (sofern in den Rechnungen eine USt ausgewiesen wurde) oder muss der VSt Abzug wegen der steuerfreien Mitgliedsbeiträge aufgeteilt werden.
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