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Mein Mandant, M. Reisen e.K. rechnet gegenüber anderen Reiseveranstaltern Reiseleistungen in Form von Flügen und Übernachtungen in Hotels in Kroatien netto ab. Die Leistungen werden ohne Umsatzsteuer berechnet. Folgende Fragen ergeben sich:1. Sind die Leistungen im Inland nicht steuerbar oder liegt eine Steuerbefreiung vor?2. Muss evtl. zwischen Flug und Hotelleistung differenziert werden? - sonst. Leistung im Zusammenhang mit Grundstück -3. Ist hier zwischen Unternehmern als Leistungsempfänger und Endverbrauchern als Leistungsempfänger zu unterscheiden?4. Ändert sich etwas durch den Beitritt Kroatiens zur EU? (nicht mehr Drittland)5. Muss auf den Rechnungen auf etwaige Steuerbefreiungen (sofern vorhanden) hingewiesen werden?
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