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Bei unserem Mandanten wurde am 1.2. das Insolvenzverfahren eröffnet. Wie sind die Forderungen, welche nicht bezahlt werden, zu erfassen? Diese wurden im Rahmen der Sollversteuerung erfasst und im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung angemeldet. Wann ist der Forderungsausfall und damit die Umsatzsteuerkorrektur zu erfassen?
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