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Im Rahmen des Jahreswechsels ist bei mir das folgende Problem aufgetreten: U hatte bis 31.12.2014 folgende Einnahmen (er ist jeweils an allen Unternehmen zu 100% beteiligt) U-Flaschnerei (G-Einkünfte, Einzelunternehmen, gewerbliche Einkünfte) U-Ingenieurbüro (S-Einkünfte, selbständige Einkünfte) U-Vermietung (V-Einkünfte, Vermietungseinkünfte) und wurde als ein Unternehmer behandelt. Im Oktober 2014 wurde eine U-GmbH & Co. KG gegründet und die Anteile des U an der U-Verwaltungs-GmbH in die KG eingebracht, somit entstand eine U-Einheits-GmbH & Co. KG. Hierfür besteht umsatzsteuerliche Organschaft gem. 2.8 Abs. 2 Satz 5 UStAE iVm 2.2 Abs. 6 Bsp. 2 UStAE. Zum 01.01.2015 wurde in diese Einheits-GmbH & Co. KG das Einzelunternehmen Flaschnerei eingebracht. Meine Fragen: 1) Besteht zwischen U (nur noch Ingenieurbüro) und der neuen U-Einheits-GmbH& Co. KG umsatzsteuerliche Organschaft ? oder 2) Kann auf eine umsatzsteuerliche Organschaft verzichtet werden und 3) somit U für die S-und V-Einkünfte Umsatzsteuerlicher Unternehmer sein und UStVA abgeben/auf der anderen Seite die U-Einheits-GmbH & Co. KG auch ? 4) Falls doch Organschaft mit U bestehen sollte, gilt diese dann bereits bei Gründung?
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