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Ein Mandant von mir möchte Krügerrand-Goldmünzen von der Schweiz nach Deutschland transferieren und dies auch beim Zoll anmelden. Ist das vorab möglich? Welche Freigrenzen gibt es für die Einfuhr von den Münzen (Stück oder Wert)? Steuerbefreit sind nach § 25 c Abs. 1 Satz 1 UStG Lieferung, die Einfuhr von Anlagegold. Sind Krügerrand-Goldmünzen Anlagegold? Bis 31.12.1999 waren steuerfreu Goldmünzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Neu in § 25 c Abs. 1 UStG geregelt. In § 5 Abs. 1 Nr. 2 UStG ist die Einfuhr von Gold das an die Deutsche Bundesbank geliefert wird, aufgeführ und gesetzliche Zahlungsmittel, aber sind Krügerrand-Münzen gesetzliche Zahlungsmittel? Die Goldmünzen weisen zwar eine Nennwertprägung auf. Im Vordergrund steht aber der Münzwert, der sich am Goldpreis orientiert, somit eine Sachzuwendung (zu üblichen Betriebsveranstaltungen erwähnt!). Welche Schritte muss mein Mandant einleiten, um die Münzen steuerlich korrekt nach Deutschland zu bringen?
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