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Unsere Mandanten betreiben Hotels. Die Übernachtungen der einzelnen Gäste werden an den entsprechenden Tourismusverband gemeldet. Der Tourismusverband stellt an die Hotels Rechnungen für Kurbeiträge und Fremdenverkehrsabgabe. In der Abrechnung Meldezeitraum 01.01.13 bis 01.05.14 wird die Vorsteuer mit 7% auf den Kurbeitrag offen ausgewiesen. In der weiteren Abrechnung wird die Vorsteuer auf den Kurbeitrag nicht mehr offen ausgewiesen, es gibt nur noch folgenden Hinweis:
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