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Die C-GmbH ist ein Technikunternehmen und hat für Mitarbeiter einer Tochtergesellschaft hat Reiseleistungen eingekauft. Es handelt sich um einen steuerfreien Flug ( § 26 Abs. 3 UStG lt. Rechnung) von Sofia/Bulgarien nach FFM und einer Bahnfahrt von FFM nach Köln. In der Rechnung ind 19% MWSt ausgewiesen. Diese Leistungen wurden nun an die Firma in Sofia/Bulgarien unter Hinweis auf § 13 b UStG ohne Mehrwertsteuer weiterbelastet. Handelt es sich bei der Weiterbelastung von eigenen Kosten ohne Aufschlag um eine sonstige Leistung, die nach dem sog. Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet werden darf ?
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