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Wir haben eine Mandantin, diese ist Tupperware-Beraterin. Wir sollen nun für das Jahr 2013 die Gewinnermittlung erstellen. Bei den Tupperwaren-Vorführungen hat unsere Mandantin Einnahmen durch den Verkauf ihrer Tupperwaren. Ebenso erhält unsere Mandantin (wie auf der Rechnung ersichtlich) von der Firma XY eine Provision für die verkauften Produkte. Nun die Frage: Was ist bei unserer Mandantin, der Tupperwaren-Beraterin, als Umsatz anzusetzen? Unseres Erachtens bestehen die Umsätze aus den Einnahmen von den Kunden bei den Tupperware-Vorführungen sowie aus den Provisionen von der Firma XY GmbH. Dies hat Auswirkungen auf die Kleinunternehmergrenze nach § 19 UStG. Laut Nachfrage und Auskunft bei der Firma XY GmbH bestehen die Erlöse unserer Tupperware-Beraterin nur aus den Provisionen. Wie sehen Sie den Sachverhalt?
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