Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Unternhemer A mit Sitz in Deutschland erbringt Vermittlungsleistungen gegenüber der B-Limited mit Sitz in Australien. Die B-Limited betreibt keine Betriebsstätte in Deutschalnd. Die Vermitltungsleistungen sind in Deutschland nicht steuerbar, da sich der Ort der Leistung in Australien befindet. Darüber hinaus verauslagt A für die B-Limited Kosten z.B. A kauft Material im Baumarkt für die B Limited und bekommt den Betrag von der Limited erstattet. Muss A gegenüber der Limited bezüglich der verauslagten Kosten (in meinem Beispiel Materialkosten) eine Rechnung mit USt-Ausweis ausstellen oder reicht der Vermerk
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen