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Wir betreuen ein Reisebüro, welches Reisevorleistungen einkauft und diese dem Kunden im Anschluss als Einzel-oder auch Pauschalleistungen anbietet. Bei den Kunden handelt es sich überwiegend um Privatpersonen, so dass der §25 UStG für die Be-steuerung angewandt wird. Allerdings gibt es auch Unternehmen, die Flüge für Ihre Mitarbeiter, die im Ausland eingesetzt werden, buchen. Dazu haben wir folgende Fragen: Privatpersonen: 1. Der Kunde bucht einen Flug von Deutschland nach Moskau. Diese Marge wird unseres Erachtens als steuerfreier Umsatz behandelt (Vereinfachungsregelung). Ist das korrekt oder muss nach Maßgabe der zurückgelegten Strecke aufgeteilt werden? 2. Wie sieht der Sachverhalt in Fall 1 aus, wenn die Kunden eine Busreise buchen. 3. Unser Mandant kauft eion Visum (z.B. Russland) und verkauf es an eine Privatperson. Wie ist hier umsatzsteuerlich zu verfahren? Unternehmen: 1. Das Unternehmen bucht Hin-und Rückflüge für die im Ausland tätigen Mitarbeiter. Sowohl Flüge innerhalb des Gemeinschaftsgebiets und auch in das Drittland. Frage: Wie wird dieser Vorfall steuerlich behandelt?
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