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Meine Mandantin erbringt in großem Umfang elektronische Dienstleistungen an Privatkunden. Ein Teil der Kunden hat seinen Wohnsitz im EU-Ausland und ein paar wenige in der Schweiz. Bisher wurde allen Kunden eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer geschrieben. (Da es nur wenige in der Schweiz waren, wurden diese der Einfachheit halber, wie die andern behandelt und die Steuer in Deutschland bezahlt.) Nun gilt ja ab 1.1.15 der jeweilige Umsatzsteuersatz des Wohnsitzlandes. Da alle Kunden Privatkunden sind, plant meine Mandantin ab 1.1.15 zur Vereinfachung keinen Steuerausweis mehr in den Rechnungen vorzunehmen. Die Umsätze werden natürlich korrekt im Rahmen des mini on stop shop gemeldet. Es soll nur der gesonderte Ausweis in der Rechnung entfallen, die die Kunden per E-Mail bekommen. Es könnte ein Vermerk, wie beispielsweise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer auf der Rechnung erscheinen. Sehen Sie ein Problem, wenn die Umsatzsteuer nicht mehr gesondert ausgewiesen wird?
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