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M hat mit schriftlicher Vereinbarung vom 24.06.2013 eine Bonusvereinbarung mit seinem Kunden getroffen. Die Vereinbarung ist gültig ab 01.01.2013. Der Bonus staffelt sich nach Jahresauftragsvolumen pro Jahr prozentual. Gemäß der Vereinbarung erfolgt die Abrechnung jeweils nach Abschluss eines Kalenderjahres, spätestens am 31.01. des Folgejahres. Die Bezahlung erfolgt 30 Tage nach Gutschriftsdatum. Die Gutschrift hat unser Mandant mit Datum 31.12.2013 erteilt. Unser Mandant ist ganz normaler Sollversteuerer. Darf M die Gutschrift und damit auch die Umsatzsteuerminderung in 2013 verbuchen und in der Umsatzsteuerjahreserklärung 2013 berücksichtigen? Oder ist die umsatzsteuerliche Berücksichtigung erst im Folgejahr 2014 im Monat der Rückzahlung vorzunehmen?
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