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Mein Mandant handelt mit Antiquitäten. Diese werden i. d. R. von privat erworben und unter Berücksichtigung des § 25 UStG über Ebay veräussert. Jetzt stellt sich die Frage, was gehört zu den Anschaffungskosten? Der reine Kaufpreis oder auch die Verpackungs- und Versandkosten, da diese ja vom Erwerber mitbezahlt werden?
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