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verdeckte Einlage,Gesellschafter Kostenübernahme

Eine Muttergesellschaft in Form einer GmbH ist zu 100 % beteiligt an einer Tochterfirma in Form einer GmbH. Die Mutterfirma hat zur Einrichtung eines Windparks Darlehen an die Tochterfirma gegeben. Dieses Darlehen ist mit einer Kostenübernahmeklausel versehen, sodass bei Nichtportierung des Windparks die Muttergesellschaft zum Schutz der Tochtergesellschaft die entstandenen Kosten übernimmt. Im vorangegangenen Wirtschaftsjahr ist die Einrichtung des Windparks von der Gemeinde abgelehnt worden. Somit müsste es zu einer Kostenübernahme durch die Muttergesellschaft kommen. Gibt es Bedenken gegen diese Vertragsgestaltung? Die Tochtergesellschaft hat keinen Gewinnsabführungsvertrag gegenüber der Muttergesellschaft. Dieser Gewinnabführungsvertrag wurde vom Vorbereiter nicht eingerichtet.
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