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Teilverzicht Pension,Ermittlung verdeckte Einlage

Unser Mandant hat sich im Jahr 2018 für seine Pensionszusage abfinden lassen. Er hat auf einen Teil des ihm zustehenden Pensionsanspruchs verzichtet, da sich aus der Rückdeckungsversicherung lediglich ein niedrigerer Auszahlungsbetrag ergab. In Gutachten Nr. 43604 vom 25.03.2019 teilten Sie mit, dass in Höhe des Verzichts eine sog. verdeckte Einlage entsteht, in deren Höhe der steuerliche GmbH-Gewinn zu kürzen ist. Wir haben wie folgt gebucht: Rückstellung an Ertrag: 120 Gehaltsaufwand an Bank: 100 Außerbilanzielle Kürzung: 20 Das FA hat die außerbilanzielle Kürzung abgelehnt mit der Begründung, dass durch die Auflösung der Pensionsrückstellung kein zusätzlicher Gewinn entstanden sei. Bitte um Prüfung und Begründung unter Hinweis auf einschlägige Rechtsnachweise.
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