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Körperschaftsteuer,vGA,Prepaid-Karte

Unser Mandat ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Die Anteile sind vollständig in seinem Besitz. Beschäftigt werden zwei Minijobber und eine Teilzeitbeschäftigte. Die GmbH erwirtschaftet Gewinne, welche nicht ausgeschüttet werden. Für den Gesellschafter-Geschäftsführer soll eine Prepaidkarte mit einmaligem Aufladebetrag in Höhe von 10.000,– € und Pauschalversteuerung nach § 37b EStG mit 30 % zzgl. Soli (nicht kirchensteuerpflichtig) angeschafft werden. Der Gutscheinwert wird privat genutzt. Die Karte ist nur innerhalb von Deutschland nutzbar, der Geldbetrag kann nicht bar ausgezahlt werden und es existiert ein geschlossenes Akzeptanznetzwerk für die Karte. Uns stellt sich die Frage, ob die Gewährung des Vorteils durch die GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer einem Fremdvergleich standhält oder ob es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt.
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