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Gesellschafterdarlehen,unverzinslich,Abzinsung

Aufgrund andauernder Liquiditätsprobleme der GmbH hat der Gesellschafter fortwährend Einzahlungen auf das Bankkonto der GmbH getätigt. Die Beträge wurden auf einem Gesellschafter-Verrechnungskonto gebucht und als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Dieses Darlehen bzw. das Konto wurde nicht verzinst. Laut Auffassung der Betriebsprüfung ist die Verbindlichkeit gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit 5,5 % abzuzinsen, da die Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt. Der entstehende Abzinsungsgewinn führt zu einem steuerpflichtigen Ertrag. Aufgrund einer Betriebsaufspaltung werden die GmbH-Anteile in einem Betriebsvermögen des Gesellschafters gehalten. Dort wurden die Forderungen mit dem Nennwert aktiviert. Unsere Frage: Ist es korrekt, dass die Verbindlichkeiten bei der GmbH abgezinst werden, aber trotzdem im Besitzunternehmen mit dem Nennwert zu aktivieren sind?
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