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Verlustabzug,schädlicher Erwerb

A ist zu 100 % an der A-GmbH mit Sitz im Inland beteiligt. Aus den Vorjahren bestehen Verlustvorträge. Im Jahr 2020 soll A aus der A-GmbH ausscheiden. Die Anteile sollen wie folgt verteilt werden: 40 % Tochter T (Kauf oder unentgeltlich vorweggenommene Erbfolge) 30 % B, kein naher Angehörige (Kauf der Anteile) 30 % C, kein naher Angehörige (Kauf der Anteile) 1. Inwieweit gehen die Verlustvorträge aus den Vorjahren unter? Macht es einen Unterschied, ob die Tochter die Anteile kauft oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erhält? 2. Würde sich etwas ändern, wenn die Tochter alleine die Anteile erwirbt (durch Kauf oder vorweggenommene Erbfolge)?
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