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Pensionsverzicht,Sonstiger Bezug,Verbindliche Auskunft

Im vorliegenden Fal handelt es sich um eine Ein-Mann GmbH. Dem zu 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer wurde eine Pensionszusage erteilt. Die Handelsbilanz zum 31.12.2019 weist ein negatives Eigenkapital von rund 580 T€ aus. Die Pensionsrückstellung zum 31.12.2019 beträgt rund 750 T€. Die Verlustvorträge bei der Körperschaftsteuer zum 31.12.2019 betragen 640 T€ und bei der Gewerbesteuer 755 T€. Der Future-Service der Pensionszusage wurde bereits 2015 auf einen Pensionsfonds ausgelagert. Zum 31.12.2019 besteht die Pensionszusage nur noch aus dem Past-Service. Kann auf die verbliebende Pensionszusage (Past-Service) aus betrieblichen Gründen verzichtet werden? Welche steuerlichen Folgen ergeben sich auf der Ebene der GmbH sowie auf der Ebene des Gesellschafter-Geschäftsführers? Ist die Rechtslage eindeutig oder sollte hier eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamts eingeholt werden? Wenn eine verbindliche Auskunft eingeholt wird, wie sollte diese aussehen? Sind bei einer verbindlichen Auskunft sämtliche Verträge einzureichen?
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