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Körperschaftsteuer,Steuerbefreiung,Vermögensverwaltung Verein

Ein eingetragener gemeinnütziger Fischereiverein hat in den vergangenen Jahren die Jahresüberschüsse in eine Rücklage für ein neues Gewässer gelegt. Derzeit beläuft sich die Rücklage auf ca. 250.000 €. Ist es zulässig, einen Teil der Rücklage in Aktien, Fonds und Versicherungen zu investieren, bis ein passendes Objekt gefunden wurde? Die Gemeinnützigkeit soll dadurch nicht gefährdet werden. Wenn ja, in welchem Umfang sind Investitionen zulässig? Bei der angedachten Versicherung handelt es sich um eine Art Lebens-/Rentenversicherung, bei der der Ertrag an die Entwicklung von Fonds gebunden ist. Jedoch werden die eingezahlten Beträge zu 100 % zurückgezahlt.
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