Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

kein positiver Bestand steuerliches Einlagekonto,ausschüttbarer Gewinn geringer als handelsrechtliche Gewinnausschüttung

Jährlich wird bei der KSt-Veranlagung der steuerlich ausschüttbare Gewinn ermittelt. Eine Ausschüttung wird meines Wissens nach aber nach dem handelsrechtlichen Gewinn/Gewinnvortrag beschlossen. Gibt es steuerlich ein Problem, wenn handelsrechtlich ein Gewinnvortrag i.H.v. 100 TEUR vorliegt, steuerlich aber nur ein festgestellter, ausschüttbarer Gewinn i.H.v. 10 TEUR vorhanden ist, nun aber eine Ausschüttung von 30 TEUR beschlossen wurde? Eine Kapitalrücklage ist nicht vorhanden. Die Ausschüttung erfolgt ganz normal aus dem handelsrechtlichen Gewinnvortrag mit Abzug und Anmeldung von KapESt, Soli, KiSt.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen