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§ 4 Abs. 1 KStG,§ 4 Abs. 4 KStG,Gaststätte

Die Gemeinde F betreibt ein Bergwerk im hoheitlichen Bereich (also kein steuerpflichtiger BgA). Daran angrenzend hat sie noch eine Gastwirtschaft, die leider mehr leersteht als genutzt wird. Häufig halten sich die Pächter nicht lange, weil die Anzahl der Gäste von der Besucherzahl im Bergwerk abhängig ist. Aber das nur zum Hintergrund. Zur Frage: Wäre es ertragsteuerpflichtig zu würdigen, wenn die Gemeinde die Gaststätte nun veräußern würde? Die Gaststätte ist zwar im umsatzsteuerlich relevanten Bereich, aber ertragsteuerlich aufgrund der Einschränkungen des § 4 (1) KStG bisher nicht zu würdigen gewesen. Handelt es sich dabei um einen Vorgang im hoheitlichen Bereich (Vermögensverwaltung)? Frage 2 Wenn die Gemeinde die Gaststätte selber betreiben würde, würden dann Einnahmen bis 35 T€ dazu führen, das es weiterhin kein Betrieb gewerblicher Art wäre? Frage 3 Kommt es für die Beurteilung (BgA oder nicht) darauf an, welche Umsätze der Pächter erzielt?
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