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Verlustvorträge,Untergang,Verschmelzung

Sachverhalt: Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit erheblichen Verlustvorträgen wird im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf die Ehefrau übertragen. Im Anschluss ist zur Verwertung der Verlustvorträge die zeitnahe Verschmelzung auf eine andere Kapitalgesellschaft beabsichtigt. Fragen: 1. Sind die Verlustvorträge durch die unentgeltliche Übertragung der Anteile auf die Ehefrau gefährdet? 2. Sind vor der Verschmelzung auf die Gewinnkapitalgesellschaft steuerliche Sperrfristen zu beachten? 3. Kann im Gesamtkonstrukt zur Verwertung der Verlustvorträge ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch gesehen werden?
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