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Spezialinvestmentfonds,steuerlicher Ausgleichsposten,Freistellung

Unsere Mandantin ist eine inländische GmbH, die seit 12/2009 als alleinige Anlegerin alle Anteile an einem Spezialfonds im Betriebsvermögen (Anlagevermögen) hält. Derzeit handelt es sich um 175.041 Anteilsscheine. Der Spezialfonds wurde zum 11.12.2009 aufgelegt und hat ein abweichendes Geschäftsjahr vom 01.10. bis 30.09. Der Spezialfonds investierte nur in Großimmobilien in Deutschland und hat nicht zur Transparenz optiert. Die Besteuerung findet somit auf Ebene des Fonds und auf Ebene des Anlegers, also unserer Mandantin, statt. Der Spezialfonds stellte für das Jahr 2018 eine Steuerbescheinigung aus. Laut dieser wurden am 30.09.2018 für den Zeitraum 01.01.2018 bis 30.09.2018 Kapitalerträge im Sinne des § 50 Abs. 1 Satz 2 InvStG 2018 (und i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG) in Höhe von 2.140.695,25 € bescheinigt. Für 0,00 € davon wurde nach § 50 Abs. 3 InvStG 2018 kein Steuerabzug vorgenommen. Laut Bescheinigung sind weder Kapitalertragsteuer noch SolZ einbehalten worden. Im nachrichtlichen Teil der Bescheinigung steht, dass es sich bei den 2.140.695,25 € um ausschüttungsgleiche Erträge handelt. Art der Verwendung ist die Thesaurierung. Es handelt sich bei den Erträgen laut einer Erläuterung zur Steuerbescheinigung um inländische Immobilienerträge (Veräußerungsgewinne), die bereits in voller Höhe auf Fondsebene versteuert worden sind. Könnten Sie uns hierzu folgende Fragen beantworten: 1. Sind die thesaurierten Erträge wie bisher in der Steuerbilanz über den Aktiven Ausgleichsposten zu buchen (AAP an Erträge)? 2. Wie sind die Erträge bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zu versteuern? Unserer Ansicht nach müssten die Erträge in der Körperschaftsteuererklärung zu 100 % steuerfrei sein, weil es sich u.E. um inländische Immobilienerträge (§ 42 Abs. 5 Satz 2 InvStG) handelt. Auch in der Gewerbesteuererklärung müssten die Erträge ebenfalls komplett steuerfrei sein, weil § 45 Abs. 1 InvStG keinen Verweis auf § 42 Abs. 5 InvStG enthält. Ist das richtig? 
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