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Eintritt des Versorgungsfalls,Weiterbeschäftigung Pension

Sachverhalt: Ein-Mann-Gesellschafter-Geschäftsführer hat das 65. Lebensjahr erreicht und könnte aus den Diensten seiner GmbH unter Auszahlung der ihm zugesagten Pension im Wege der Einmalzahlung ausscheiden. Es gibt allerdings keinen Gf-Nachfolger, so dass die Gf-Tätigkeit geplant bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres fortgesetzt werden soll. Fragen: Kann der Ges-Gf weiterhin als Gf gegen Entgelt tätig sein, wenn das ursprüngliche Gf-Gehalt von 5.000 €/Monat auf 3.000 €/Monat gesenkt wird, weil die zugesagte Pension zwar im Wege der Einmalzahlung von 200.000 € ausbezahlt wird, die Zusage aber die Möglichkeit einer monatlichen Pension in Höhe von 2.000 € vorsah und dieser Betrag von der ursprünglichen Vergütung abgezogen wird? Ändert sich an der Beurteilung etwas, wenn die GmbH-Anteile zu 100 % (unentgeltlich) auf den Sohn übertragen werden: a) vor der Auszahlung der Pension und der Fortsetzung mit gekürzten Bezügen, b) nach der Auszahlung der Pension und der Fortsetzung mit gekürzten Bezügen?
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