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Organschaft,Laufzeit

Beim folgenden Sachverhalt benötigen wir Ihre Hilfestellung. 1. Es wurde ein Gewinnabführungsvertrag am 13.01.2015 abgeschlossen. 2. Zum Wirksamwerden und zur Dauer ist geregelt, dass der Vertrag ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister für mindestens fünf Jahre abgeschlossen gilt und frühestens auf einen Zeitpunkt von fünf Jahren nach Eintrag ins Handelsregister mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt werden kann. 3. Eintrag ins Handelsregister erfolgte am 21.01.2015. 4. Einvernehmliche Beendigung ist zum 31.12.2019 gewünscht. Frage: Welche zivilrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen sind zu beachten? Unseres Erachtens keine, da der Vertrag insgesamt bereits für fünf Jahre ausgeführt wurde (2015–2019).
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