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§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG,Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Pensionszusagen,Probezeit und Erdienenszeitraum

In unserem Fall geht es um eine GmbH mit zwei Gesellschaftern, wobei Gesellschafter A 65 % und Gesellschafter B 35 % der Gesellschaftsanteile hält. Unsere Frage bezüglich der Pensionszusage ist, ob der Erdienungszeitraum von fünf Jahren noch gilt, bevor die Pensionszusage gewährt werden kann, und ob dieser für beide Gesellschafter gleichermaßen gilt.
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