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Körperschaftsteuer,Teilwertabschreibung,Außerbilanzielle Hinzurechnung

Im Rahmen der Abschlussarbeiten der T-GmbH wurde im Jahresabschluss für das Jahr 2014 eine Teilwertabschreibung auf Aktien der Commerzbank in Höhe von Euro 95.000 vorgenommen. Der Bescheid vom November 2015 wird erlassen unter Berücksichtigung dieser TW. Im Dezember 2015 erlässt das FA einen Korrekturbescheid und rechnet die TW-AfA außerbilanziell dem Ergebnis hinzu. Sämtliche Bescheide stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Ist die Hinzurechnung sachgerecht und wenn nicht, ist der Bescheid noch änderbar?
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