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§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG,Darlehensverträge zwischen Gesellschafter und GmbH im Lichte der verdeckten Gewinnausschüttung sowie verdeckter Einlage

Wir bitten Sie um steuerliche Beurteilung folgenden Sachverhalts aus Sicht des Körperschaftsteuerrechts. Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer gewährt der A-GmbH, an der er zu 100 % beteiligt ist, ein Darlehen i.H.v. 1.000.000 €, das fremdüblich zu 4 % verzinst wird mit 40.000 € p.a. Die Zinsaufwendungen sind in der GuV 01 als Aufwand gebucht und bis 31.12.01 an Gesellschafter ausgezahlt. Ab 31.12.01 trifft der Gesellschafter eine Vereinbarung mit der A-GmbH, dass die auflaufenden Zinsen ab Jahr 02 nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden, sondern den Darlehensbestand erhöhen werden. Können die Zinsaufwendungen ab Jahr 02 als Betriebsausgaben berücksichtigt werden? Hält eine solche Vereinbarung dem Fremdvergleich stand oder wird eine vGA angenommen?
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