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§ 27 KStG,steuerliches Einlagekonto

Eine GmbH mit 25 T€ Stammkapital hat drei Gesellschafter. Gesellschafter 1 nimmt allein eine Kapitalerhöhung um 5 T€ vor zu einem gemeinen Wert von 100 T€. Von der Zahlung über 100 T€ fließen somit 5 T€ in das Stammkapital und 95 T€ in die Kapitalrücklage, an welcher alle Gesellschafter entsprechend ihrer Quote beteiligt sind. Jetzt soll zeitnah eine Kapitalerhöhung um 95 T€ durch Umwandlung der Kapitalrücklage erfolgen. Was sind die steuerlichen Folgen?
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