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§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG,§ 8d KStG

Unsere Mandanten haben einen Verlustvortrag. Bisher waren die Gesellschafter A und B mit jeweils 12.500 € an der Gesellschaft beteiligt. zum 01.02.2018 wurden Anteile verkauft, so dass die Anteile nun wie folgt verteilt sind: – A 33,32 % – bisher 50 % – B 16,67 % – bisher 50 % – C 16,67 % – D 16,67 % – E 16,67 % Geht hierbei der Verlustvortrag vollständig unter? Kann § 8d KStG in Anspruch genommen werden?
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