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§§ 230 ff. HGB,§ 43 EStG,§ 8 Abs. 1 Satz 1 KStG,KapSt-Abzug bei stiller Gesellschaft

Es stellt sich folgendes Problem: Eine Genossenschaft (eG) hat sich an einer KG im Rahmen einer stillen Beteiligung beteiligt. Die eG gewährt eine Einlage i.H.v. 250.000 €. Die eG ist nicht am Verlust beteiligt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Einlage wird verzinst und quartalsweise abgerechnet und stellt somit eine feste Gewinnvergütung dar. Hat die KG nun für die quartalsweisen Zinszahlungen an die eG Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen? Muss also eine Kapitalertragsteueranmeldung erfolgen?
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