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Auszahlung Kapitalbetrag Direktversicherung,Anwendung § 34 EStG,ermäßigte Besteuerung

Der Ehemann der W ist im Jahr 2018 plötzlich und unerwartet verstorben. Neben den Einkünften aus der Veräußerung seiner Gesellschaftsanteile (für die § 34 Abs. 1 EStG Anwendung findet) erhält W von einer Lebensversicherung eine Kapitalauszahlung wegen Ablebens des Ehemannes. Kann hier die Fünftel-Regelung zur Anwendung kommen? Wenn ja: Unter welchen Voraussetzungen: Kapitalauszahlung gem. Rentenbezugsmitteilung der Allianz: Leistung aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung lt. Nummer 1 der Leistungsmitteilung? Abwandlung: Es wird eine voll arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung aus 2007, die aus einer Versorgungszusage eine GmbH-Geschäftsführers stammt, im Jahr 2017 gekündigt und als Einmalbetrag ausgezahlt. Fünftelregelung? Wenn ja: Voraussetzung? Gemäß Rentenbezugsmitteilung liegt eine „ausschließlich einmalige“ Leistung vor, die nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG der Besteuerung unterliegt.
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