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§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,Grundstücksverkauf,Umlegungsverfahren

Sachverhalt: Die Gemeinde wird in dem Bereich, in dem der fragliche Acker liegt, später eine Umlegung durchführen. Anders als in den Normalfällen möchte die Gemeinde aber diesen einen Acker vorab für ein bestimmtes Bauvorhaben erwerben – für € 180,–/qm. Dieser „Kaufpreis“ wird auch ausgezahlt. In dem Kaufvertrag wird verankert, dass der Veräußerer an der späteren Umlegung wie ein Umlegungsbeteiligter behandelt werden wird. Er kann dann von den umgelegten Grundstücken eines erhalten, zum Preis von € 550,–/qm. Frage: Ist die Umlegung als eine Anschaffung zu werten, die Spekulationsfrist i.S.d. § 23 EStG auslöst?
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