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Chile,Immobilienveräußerung

Unser Mandant ist mit seiner Familie im Jahr 2015 von Chile nach Deutschland gezogen und hier auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. In Chile besitzt er eine Eigentumswohnung (Kauf 2006), welche vermietet ist. Ebenfalls besitzt er ein Haus (Kauf 05.12.2011), welches ebenfalls vermietet ist. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in der deutschen Einkommensteuererklärung berücksichtigt und unterliegen der Besteuerung. In Chile erfolgt ebenfalls eine Angabe der Vermietungseinkünfte. Chilenische Einkommensteuer ist in den letzten Jahren keine angefallen. Aus diesem Grund erfolgte keine Anrechnung in der deutschen Steuererklärung. Unser Mandant möchte das Haus (Kauf im Dezember 2011) eventuell verkaufen. Laut unserer Recherche besteht zwischen Deutschland und Chile kein Doppelbesteuerungsabkommen. Unsere Frage: Greift in diesem Fall § 23 EStG? Ist diese Regelung für alle Grundstücke im Rahmen des Welteinkommensprinzips anzuwenden, egal wo diese liegen? Kann die chilenische Einkommensteuer auf den Verkauf auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden, sofern ein schädliches Veräußerungsgeschäft vorliegt?
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