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Ablösung Vorbehaltsnießbrauch,§ 23 EStG,teilentgeltlich

Die Eheleute A und B haben im Jahr 2017 ihr Grundstück mit vermieteten Gebäude an das Kind K unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen. K beabsichtigt, das Grundstück zu veräußern. Im Vorfeld muss der Vorbehaltsnießbrauch aufgelöst werden. Da A und B zum Teil auf die Einnahmen aus dem Objekt angewiesen sind, erfolgt der Verzicht auf den Nießbrauch gegen wiederkehrende Leistungen. Diese wiederkehrende Leistungen führen mit ihrem Barwert zu Anschaffungskosten des K, der auf den Grund und Boden und auf das Gebäude aufzuteilen ist. Der Barwert der wiederkehrenden Leistungen wird geringer sein als der Wert des übertragenen Vermögens (Nießbrauch). a) Stellt der Verzicht auf den Nießbrauch gegen Entgelt eine teilentgeliche Anschaffung des Objekts bei K dar, der eine Anschaffung im Rahmen des § 23 EStG und somit einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn bei einer anschließenden Veräußerung auslöst? b) Ist die wiederkehrende Leistung bei A und B als Veräußerungsleibrente mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) bb) EStG steuerbar?
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