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Versteuerung Entnahmegewinn,Entnahmegewinn

Der Komplementär V einer KG ist verstorben. Seinen Gesellschaftsanteil erhält der bisherige Kommanditist (Sohn), der neuer Komplementär wird. Den bisherigen Kommanditanteil des Sohnes erhält die Schwester. Das Sonderbetriebsvermögen (Büro) des V geht auf die Ehefrau über, die nicht an der Gesellschaft beteiligt ist. Die Trennung des Sonderbetriebsvermögens von den verbleibenden Gesellschaftern dürfte dazu führen, dass stille Reserven aufzulösen sind. Wer muss den dadurch entstehenden Gewinn versteuern?
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