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Gebäudeabschreibung,Nießbrauch

Mandantin A hat ihrer Tochter eine vermietete Immobile übertragen und sich ein Nießbrauchrecht eingeräumt. A saniert das Grundstück umfangreich, was unstrittig zu Herstellungskosten (Neu-Abschreibung) führt. Die Kosten hierfür werden ausschließlich von A getragen. Frage: 01. Die Alt-Abschreibung für das Grundstück, also vor der Sanierung, beträgt EUR 6.000,00. Kann A weiterhin die Alt-Abschreibung (auf den Erwerb der Immobilie) geltend machen, auch wenn A nicht mehr zivilrechtlicher Eigentümer der Immobilie ist? 02. Kann A die Abschreibung auf die Sanierungskosten geltend machen, auch wenn A nicht zivilrechtlicher Eigentümer ist, aber die Kosten vollumfänglich getragen hat?
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