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Direktversicheurng Altvertrag,PEnsionskasse,Auszahlung,Lohnsteuer,Sozialversicehrung

Der Arbeitgeber zahlt einer Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge. Er bedient sich hierbei der externen Durchführungswege der Direktversicherung und der Pensionskasse. Direktversicherung: In die Direktversicherung werden seit 01/2003 mtl. 145,21 € gezahlt. Die Beiträge werden pauschal versteuert. Pensionskasse: In die Pensionskasse (Gehaltsumwandlung) werden seit 01/2003 mtl. Beiträge im Rahmen der 4 % der Beitrags-BMG geleistet (2019 mtl. 268,00 €). Die Beiträge werden steuerfrei und beitragsfrei behandelt. Wie verhält es sich bei den jeweiligen Versicherungen in der Auszahlungsphase steuerlich und SV-rechtlich?
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