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Privates Veräußerungsgeschäft,Grundstück,Erschließungskosten

A besitzt ein unbebautes Grundstück im Privatvermögen. A will das Grundstück an die Gemeinde innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren wieder zurückgeben, sodass ein privates VG vorliegt. Das Grundstück wurde teilerschlossen gekauft und soll zum gleichen Preis wieder zurückgegeben werden. Mittlerweile wurde dies voll erschlossen, die Rechnung steht allerdings noch aus. Mit welchem Verkaufspreis und welchen Anschaffungskosten müsste bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns gerechnet werden, mit dem zum Voll- oder Teilerschließungspreis? Es würde doch m. E. gar kein Veräußerungsgewinn entstehen, da Verkaufspreis und Anschaffungspreis sowohl bei Teil- als auch Vollerschließung doch gleich hoch wären!?
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