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Privates Veräußerungsgeschäft,§ 23 EStG,Bruchteilseigentum

Mandanten T und R sind seit 1990 verheiratet und kaufen 2000 ein Einfamilienhaus zur Eigennutzung und zu gemeinsamem Eigentum. Ab 01.01.2011 leben die Ehegatten dauernd getrennt, d.h., Ehemann T ist ausgezogen. Im Lauf der Scheidung kauft Ehefrau R am 13.01.2014 die T gehörende Haushälfte. Nach der Scheidung zieht R in eine Mietwohnung und vermietet das nun in ihrem Alleineigentum stehende Haus an fremde Dritte. Im Jahr 2020 soll das Haus verkauft werden. Frage: Fällt für die im Jahr 2014 erworbene Haushälfte Spekulationssteuer an?
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