Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Privates Veräußerungsgeschäft,Vorweggenommene Erbfolge,Teilentgeltlichkeit

An einer Grundstücks-GbR sind vier Eigentümer beteiligt. Die GbR erzielt Einkünfte nach § 21 EStG. Vor rund drei Jahren haben zwei Eigentümer (Großeltern) ihre Anteile auf die Enkel im Schenkungsweg übertragen. Auf dem Grundstück lastete seinerzeit noch eine Darlehensvaluta von rund T€ 75, die auch von den neuen Eigentümern (anteilig) übernommen wurde. Im Jahr 2020 soll das Grundstück komplett veräußert werden. Bei der Übernahme der geschenkten Anteile lag aus meiner Sicht im Jahr 2017 eine teilentgeltliche Veräußerung vor (Trennungstheorie), so dass eigene AK in Höhe der anteilig übernommenen Darlehen vorgelegen haben. Die Höhe der entgeltlichen Übernahme erfolgt im Verhältnis des Verkehrswerts des Grundstücks (100 %) zu dem (anteilig) übernommenen Darlehen. Mit der Veräußerung im Jahr 2020 haben diese Eigentümer einen Spekulationsergebnis zu ermitteln, und zwar bezüglich der entgeltlich erworbenen Anteile. Meine Fragen lauten daher: Liegt in der Schenkung ein unentgeltlicher oder (anteilig) entgeltlicher Vorgang vor? Wie wird der entgeltliche Anteil berechnet? Liegt in der Veräußerung im Jahr 2020 ein Vorgang, der unter § 23 EStG fällt? Wie wird das Spekulationsergebnis ermittelt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen