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§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG,§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG

Sachverhalt: Die Steuerpflichtige A erwirbt am 01.01.01 einen Pkw im Privatvermögen. Diesen vermietet sie an ihren Ehemann, der diesen gewerblich nutzt, und die Ehefrau erzielt somit Einkünfte aus V&V. Dies geschieht im Zeitraum 01.01.01 bis 31.12.04. In den Jahren 05 und 06 nutzt die Ehefrau den Pkw privat und erzielt ab hier keine Einkünfte aus V&V. Im Jahr 07 kommt es dann zum Verkauf. Fragen in Bezug auf § 23 EStG: Ist der Erlös bei der Ehefrau zu versteuern? Gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren? Hätte eine längere private Nutzung in den Jahren 05–10 und ein Verkauf im Jahr 11 den Effekt, dass dieser steuerfrei ist? Wann gilt die Anwendung, dass Gegenstände des täglichen Gebrauchs steuerfrei sind, nicht mehr? Was ist mit einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs, der zur Erzielung von Einkünften genutzt wird?
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