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Auszahlung Kapitalbetrag Direktversicherung,§ 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG i.d.F. vor 2005,steuerpflichtiger Anteil

Unser Mandant (selbständig) hat im Jahr 1980 eine Lebensversicherung privat abgeschlossen. Während des Zeitraums 1992–2002 war er im Angestelltenverhältnis und in dieser Zeit wurde die Lebensversicherung als Direktversicherung behandelt. Die Auszahlung in Höhe von rd. 72 TE wird im Jahr 2020 erfolgen. Ist die Auszahlung steuerfrei oder steuerpflichtig?
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