Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 23 EStG,eigene Wohnzwecke

Mandant hat zusammen mit Ehefrau im Juni 20017 Einfamilienhaus (100 % selbst genutzt, zusammen mit drei Kindern) erworben. Ende 2018 Trennung der Ehegatten. In 2019 soll nun der Ehemann von der Ehefrau ausgezahlt werden, die Ehefrau nutzt das EFH gemeinsam mit den drei Kindern weiter. Der EM erfüllt also nicht mehr die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG. Gleichwohl müsste die Nutzung durch die Kinder zu einer Anwendung dieser Vorschrift führen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen