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Veräußerung,Küche

Unsere Mandantin hat ein Vermietungsobjekt, das seit fünf Jahren in ihrem Privatvermögen ist. Sie wird im fünften Jahr eine neue Küche einbauen lassen. Sie überlegt, das Vermietungsobjekt nach dem zehnten Jahr wieder zu veräußern. Die Küche wird zehn Jahre lang abgeschrieben. Das bedeutet, im Veräußerungsjahr gibt es eine Restnutzungsdauer der Küche. Die Veräußerung des Vermietungsobjekt ist steuerfrei. Wie wird die Küche in diesem Fall behandelt? Ist der Verkauf der Küche auch steuerfrei, obwohl die zehn Jahre nicht vorbei sind?
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