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Grundstücksveräußerung,Nutzung zu eigenen Wohnzwecken,§ 23 Abs. 1 EStG

Sachverhalt: Mandant hat im Jahr 2016 ein Grundstück gekauft und zum 31.03.2016 mit einer Wohnung fertiggestellt. Geplant war die Eigennutzung als 1. Wohnsitz. Beruflich bedingt ist es aber nicht zum Einzug gekommen. Schließlich hat er am 25.04.2017 das Objekt wieder veräußert. Das Finanzamt geht von einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft aus, aufgrund der fehlenden tatsächlichen Eigennutzung?
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